Verfassungszeremonie
Neubürgern wird zweimal im Jahr die dänische Staatsbürgerschaft verliehen. Wenn Sie die Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Sie auch an einer Verfassungszeremonie teilnehmen.
Wenn Sie die dänische Staatsbürgerschaft beantragt und erhalten haben, müssen Sie an einer konstituierenden Zeremonie teilnehmen. Bei der Verfassungszeremonie müssen Sie eine Erklärung unterschreiben, dass Sie die Verfassung des Königreichs Dänemark einhalten und die dänischen Grundwerte und Rechtsprinzipien, einschließlich der dänischen Demokratie, respektieren werden.
Weitere Informationen
Die nächste konstituierende Feierstunde ist am Donnerstag, 21. September 2023 um 15.00 Uhr, und findet statt im Rådhuset, Christian X's Vej 39, 6100 Hadersleben.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, 7. September 2023.
Sie müssen einen gültiger Ausweis mit Foto mitbringen zu konstituierenden Zeremonie.
Ausweis mit Foto muss einer der folgenden sein:
- Aufenthaltskarte, Ausländerpass, Konventionspass oder Führerschein, ausgestellt von einer Behörde in Dänemark
- Reisepass, Personalausweis oder Führerschein, ausgestellt von einer Behörde in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz
- Reisepass, ausgestellt von einer Behörde in einem anderen Land als einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz, in dem eine Aufenthaltsmarke angebracht ist