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CPR-Nummer

In Dänemark haben alle Bürger eine persönliche Registrierungsnummer, die sogenannte CPR-Nummer. CPR steht für Zentrales Personenregister. Die CPR-Nummer ist für jeden Kontakt mit den dänischen Behörden und insbesondere im Zusammenhang mit Steuer- und Sozialversicherungsfragen unerlässlich.

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    Wenn du für mehr als drei Monate zum Arbeiten nach Dänemark kommen (6 Monate, wenn Sie aus einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz kommen), musst du beim dänischen Nationalregister (Folkeregistret) eine CPR-Nummer beantragen.

    Wenn dein Ehegatte/-in, Partner/-in oder Kinder mit nach Dänemark umziehen, benötigen sie auch ihre eigene CPR-Nummer.

    ”CPR” ist die Abkürzung für das zentrale Personenregister. Die CPR-Nummer musst du immer dann angeben, wenn du dich an öffentliche Behörden in Dänemark wendest. Die Nummer hat zehn Ziffern, von denen die ersten sechs dein Geburtsdatum angeben. Die CPR-Nummer ist persönlich, einzigartig und wird von allen Behörden als Identifikations- und Referenznummer verwendet. Die CPR-Nummer ist eine Voraussetzung dafür, einen nationalen Krankenversicherungsausweis und eine Steuerkarte zu bekommen und ein Bankkonto zu eröffnen.

    Wenn du eine CPR-Nummer bekommen hast, und die Einreise in die Kommune registriert ist, bist du durch die generelle dänische Krankenversicherung abgesichert. Das bedeutet, dass du im Falle von Krankheit eine kostenlose ärztliche Behandlung bekommen kannst.

    So bekommst du deine CPR-Nummer

    Wenn du deinen „Bevis for registrering“ (dt. Aufenthaltserlaubnis) erhalten hast, musst du einen Termin beim Bürgerservice buchen

    Im Bürgerservice bekommst du deine CPR-Nr. und bestellst zeitgleich die gelbe Gesundheitskarte (Sundhedskort).

    Bring Folgendes mit:

    • Pass/Personalausweis
    • Aufenthaltstitel
    • Mietvertrag/Kaufvertrag

    Falls du verheiratet bzw. geschieden oder verwitwet bist:

    • Trauschein (falls dein Ehepartner nicht zugegen ist und das Geburtsdatum des Ehepartners nicht auf dem Trauschein steht: darüber hinaus die Geburtsurkunde des Ehepartners)
    • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde

    Falls du ein Kind/Kinder hast:

    • Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder

    Kinder

    Wenn ein Kind mit nach Dänemark zieht, und der andere Elternteil nicht, muss dieser Elternteil bei der Einreise nicht persönlich vor Ort sein. Eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie seines Passes/Personalausweises sind ausreichend.

    Weitere Informationen

    CPR.dk: Kann Ich eine CPR-Nummer bekommen? (auf english)